Statut
Satzung des Kegelclubs „Men drup”
- Gründungsdatum
Das Gründungsdatum ist der 12.10.1970. - Kegelzeiten
Zur Zeit wird alle 4 Wochen montags im Gasthaus “Zur Waldmutter”
von 20.00 – 22.30 Uhr gekegelt. Änderungen werden in der jährlichen
Jahresmitgliederversammlung beschlossen. - Organe
Kegelvater / Präsident (Vorsitzender)
Stellvertretender Kegelvater
Kassierer
Stellvertretender Kassierer
Kassenprüfer
Vergnügungsausschuss
Archivator
Protokollführer
DB-Beauftragter
stellvertretender DB-Beauftragter
Mitgliederversammlung (Beschlussorgan)
Das Präsidium des Clubs besteht aus dem Kegelvater, Stellvertreter,
Vergnügungsausschuss und Kassierer.
Aufgaben:
Der Kegelvater ist Zuständig für die Einberufung und Leitung der Jahresmitgliederversammlung, Leitung der Kegelabende, Vertretung des Clubs im Außenverhältnis, Vorbereitung und Durchführung der Organwahlen, Besorgung der Geschenke.
Die Vertretung des Kegelvaters erfolgt durch seinen Stellvertreter.
Abrechnung der festgelegten Beiträge und sonstigen Gelder, und zwar zum 15. jeden Monats. Die Beiträge werden per Sepa-Lastschrift eingezogen. Über die Einnahmen und Ausgaben des Clubs sind schriftliche Aufzeichnungen zu führen. Das Clubguthaben ist Girokonto oder Sparbuch anzulegen. Einmal jährlich sind die entsprechenden Aufzeichnungen den Kassenprüfern vorzulegen; der Kegelvater hat selbstverständlich jederzeit das Recht zur Einsicht. Zur Mitgliederversammlung ist ein jährlicher Bericht über Einnahmen und Ausgaben und ein aktueller Stand des Clubvermögens zu erstellen.
Die Kassenprüfer kontrollieren einmal jährlich die Rechnungsunterlagen; dies sollte kurz vor der Mitgliederversammlung sein. Der Bericht der Kassenprüfer erfolgt in der Mitgliederversammlung. In den Unterlagen ist ein entsprechender Prüfvermerk anzubringen.
Der Vergnügungsausschuss macht den Mitgliedern rechtzeitig Vorschläge für den jährlichen Kegelausflug. Für den Beschluss reicht eine einfache Mehrheit aus; danach kann der Ausschuss den Ausflug organisieren und buchen. Desweiteren sollen weitere Veranstaltungen und Feste organisiert werden, um die Geselligkeit und den Zusammenhalt des Clubs zu fördern. Der Ausschuss besteht aus maximal 4 Personen.
Der Archivator ist Zuständig für die Erstellung eines Archivs und deren Pflege; Bilder uns sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen des Kegelclubs für die spätere Erstellung einer Chronik etc.
Der Lustausschuss ist zuständig für Beschaffung von Getränken und Speisen anlässlich aller Veranstaltungen (Ausflug, Maigang etc.); die Präsente werden durch den Kegelvater beschafft.
Der Protokollführer erstellt das Protokoll über die Mitgliederversammlung und über die Beschlüsse des Clubs.
Der DB-Beauftragte ist für alle Buchungen für Bus und Bahn zuständig.
Die Mitgliederversammlung ist das Beschlussorgan des Clubs und wählt jährlich die vorgenannten Organmitglieder. Es handelt sich um ehrenamtliche Tätigkeiten; der Gewählte hat die Wahl unverzüglich anzunehmen oder abzulehnen. Die Wahlen erfolgen durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit, es sei denn, dass geheime Wahl mit einfacher Mehrheit beantragt wird. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 3/5 der Mitglieder anwesend sind. - Mitglieder
Der Kegelclub sollte maximal 12 Mitglieder haben. Ein neues Mitglied ist aufgenommen mit maximal 1 Gegenstimme. Das neue Mitglied zahlt anteilig den Kassenstandsdurchschnitt der bisherigen Mitglieder zum Eintrittsdatum.
Scheidet (en) ein Mitglied / Mitglieder des Kegelclubs aus persönlichen Gründen, wegen Verstoß gegen die Satzung oder Fairness aus, so haben sie keinerlei Ansprüche auf die eingezahlten Beträge oder Teile des Clubvermögens. - Clubkasse
Aus der Clubkasse werden folgende Aktivitäten bestritten (Verfügungen: Kegelvater oder Kassierer oder stellvertretender Kassierer):
Kegelausflug eventuell unter Einschluss von Restaurantsausgaben und / oder Taschengeld für die Mitglieder
Preise für Jahresmeister, Zweitplatzierten, Drittplatzierten
Sonstige Ausgaben des Clubs (z. B. Pokal) oder besondere Anlässe für Mitglieder
Von den Mitgliedern gemeinsam beschlossene Aufwendungen. - Abmeldungen (Kegelabend/Kegelausflug)
Abmeldungen vom Kegelabend haben beim Kegelvater oder einem Mitglied des Präsidiums zu erfolgen und zwar rechtzeitig (3-4 Werktage) vor dem Kegeltermin. Der Kegelabend findet nur statt, wenn mindestens 4 Mitglieder anwesend sind. Nimmt ein Mitglied nicht an einem Kegelausflug teil, werden diesem die monatlichen Kegelbeiträge erstattet; diese Regelung gilt nicht, wenn eine Reise bereits gebucht wurde und die Absage nach der Buchung erfolgt. In Zweifelsfällen entscheidet die Mehrheit der Mitgliederversammlung. - Wertung Kegelabend / Jahresmeister / Fremde Bahn / Nikolauskegeln
An jedem Kegelabend werden zur Wertung der Jahresmeisterschaft die jeweils festgelegten Spiele durchgeführt. Der beste Kegler pro Spiel am Kegelabend erhält die höchste Punktzahl (z. B. 10 Mitglieder = 10 Punkte), der nächstbeste erhält 9 Punkte usw. Zum Abschluss des Kegeljahres werden zu der ermittelten Gesamtpunktzahl je 1 Punkt pro teilgenommenen Kegelabend zugerechnet (z. B.: Teilnahme an 13 Kegelabenden = 13 Punkte; 40 Punkte Meisterschaft plus 13 Punkte für Teilnahme = 53 Punkte für Jahresmeisterschaft). Somit ist jedes Mitglied in der Wertung.
Wer die meisten Punkte in einem Kegeljahr erhalten hat (Ende ist immer der letzte Kegelabend vor der Jahresmitgliederversammlung), ist Jahresmeister. Die drei besten Kegler erhalten Preise. Der Jahresmeister erhält einen Wanderpokal mit Namensgravur und Jahresdatum. Der Pokal geht in das Eigentum des Mitgliedes über, wenn er 3 x Jahresmeister geworden ist und auf dem Pokal verewigt ist.
Beim Nikolauskegeln handelt es sich um ein Preiskegeln. Jedes Mitglied bringt ein Geschenk im Wert von mindestens 10 Euro mit. Die Spiele und die Wertung werden an diesem Abend festgelegt. Der beste Kegler darf sich als erster eines der mitgebrachten Geschenke aussuchen, danach der zweite usw. Das Nikolauskegeln findet an einem normalen Kegelabend um die Nikolauszeit statt. - Meisterschaftsspiele
Die Spiele der Jahresmeisterschaft des laufenden Kegeljahres werden in der vorausgegangenen Mitgliederversammlung festgelegt bzw. bestätigt. - Beiträge und Gebühren
Die Höhe der jeweils gültigen Beiträge und Gebühren werden in der vorangegangenen Mitgliederversammlung festgelegt bzw, bestätigt.
Ahlen, 5.12.1986 in der Fassung vom 26.11.2021
Beiträge, Gebühren und Spielregeln i.d. Fassung vom 26.11.2021
(alle Beiträge in Euro)
Beitrag mtl. 25,00
Lustwurf 2,00
Kugel bringen 2,00
Fehlen entschuldigt 3,00
Fehlen unentschuldigt 5,00
Kranz 0,50
Pumpe 0,50
Verlorenes Spiel 0,50
Klingeln, Sonstiges 0,50
Fällt eine 9, zahlen alle anderen Kegler 0,50 €
Kleinkegel nicht mitgeführt 2,50
Erste 9 im Kegeljahr 2,50
Erster Kranz im Kegeljahr 2,50
Erste Pumpe im Kegeljahr 2,50
3 gleiche Zahlen (außer 3 x 1) 1,50
dto. Zzgl, je weitere gleiche Zahl 0,50
zu spät kommen je ¼ Std. ab Kegelbeginn 0,50
eher gehen je ¼ Std. vor Kegelende 0,50
Getränkepauschale je Kegelabend 15,00
Kugel bleibt auf der Bahn, Kugel eingeholt, Kugel nicht eingeholt 2,00
Kugel über das Band werfen 1,00
Wer an einem Kegelabend nicht teilnimmt, zahlt außer der obengenannten Gebühr den Durchschnitt der abgerechneten Gebühren aller anwesenden Mitglieder.
Meisterschaftsspiele an jedem Kegelabend mit mindestens 4 anwesenden Mitgliedern:
- 3 Wurf in die Vollen – 3 Wurf abräumen – Hohe Hausnummern – Niedrige Hausnummern
- Lotteria: 0,50 0,60 0,70 0,80 0,90 1,00 Euro
Weitere Spiele:
- 200 (früher 175), gezahlt wird, wenn nachstehende Holzzahlen erreicht oder überschritten werden:
- 20,40,60,80,100,120,140,160,180,200, jeweils die Hälfte in Cent.
- Gebühren weiterer Spiele werden am jeweiligen Kegelabend festgelegt.
Verlorene Spiele:
Es verlieren jeweils die Hälfte der Spielteilnehmer
(mit den schlechtesten Ergebnissen).
Bei ungerader Teilnehmerzahl 1 mehr als die Hälfte.
Besetzung der Club-Organe:
Kegelvater Ulli
Stellvertreter / Vizepräsident Werner
Kassierer Thorsten
stellv. Kassierer HubertH
Kassenprüfer HubertS und Marcel
Vergnügungs- /Lustausschuss Thom , Theo
Archivator HubertS
Protokollführer HubertS
DB-Beauftragter Thorsten
stellvertretender DB-Beauftragter HubertS
Stand 08.09.2025
